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Kein AU-Aufkleber mehr
Ab Januar 2010 wird es nach der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs keinen AU-Aufkleber mehr auf dem vorderen Kfz-Kennzeichen mehr geben.Ab kommendem Jahr ist die „Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems“ – wie sie in Zukunft heißt – ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und wird in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Nur wenn das Fahrzeug auch die Untersuchung der Abgase besteht, erhält es künftig die HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin. Die alte AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ersatzlos.
Möglich ist auch eine separate Abgasuntersuchung bei einer anerkannten AU-Werkstatt. Der Prüfnachweis darf maximal einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat alt sein.
Für den neuen Prüfnachweis der Abgase besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeughalter mehr. Die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU-Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren.




