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29. Januar 2010
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Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten darf nicht gekürzt werden

Fluggesellschaften dürfen die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten nicht einfach kürzen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche.

Geklagt hatte ein Kunde der Air-Berlin-Tochter LTU, schreibt das Luftfahrtportal „fluege.de“. Die Airline hatte die Gültigkeit ihrer „LTU-Redpoints“ mit Einstellung des Prämienprogramms einfach von fünf Jahren auf sechs Monate verkürzt.

LTU stellte sein Prämienprogramm nach der Fusion mit Air Berlin zum 31. Oktober 2007 ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger bereits 54.000 Meilen auf seinem Konto. Zwar hatte LTU dem Vielflieger angeboten, die gesammelten Punkte auf das Air-Berlin-Programm “Top Bonus” zu übertragen. Doch hätte er die Meilen innerhalb von sechs Monaten für Flüge einlösen müssen, die spätestens sechs Monate später angetreten werden. Ursprünglich betrug der Einlösungszeitraum für Bonuspunkte 60 Monate.

Obwohl sich LTU in den Teilnahmebedingungen das Recht vorbehalten hatte, das Programm jederzeit einzustellen, erklärten die Karlsruher Richter eine Verfallsfrist für “LTU-Redpoints” für unwirksam. In der Verkürzung des Einlösungszeitraums sahen die Richter eine “unbillige Benachteiligung” des Reisenden. Die Fluggesellschaft hätte die geltenden Fristen einhalten müssen.

(Az.: Xa ZR 37/09 – Urteil vom 28. Januar 2010)

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