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Nicht blind auf Ampel vertrauen
Wer mit dem Dienstwagen an einer Ampelkreuzung blind auf Grün vertraut und nicht ganz vorsichtig in die Kreuzung einfährt, wenn die Ampel schlecht zu erkennen ist, hat beim Unfall schlechte Karten.Wer im blinden Vertrauen, eine Ampel zeige Grün, auf eine Kreuzung fährt, handelt grob fahrlässig und erhält kein Geld von der Versicherung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Münster hervor, über das die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet. Wer die Ampelanzeige etwa wegen des Sonnenlichts nicht sehen könne, müsse anhalten oder besondere Vorsicht walten lassen.
Der Richter wies in dem Fall die Klage einer Autofahrerin gegen ihre Kfz-Vollkaskoversicherung ab. Die Frau war trotz roter Ampel in einen Kreuzungsbereich gefahren und kollidierte dort mit einem anderen Auto. Der Versicherer hielt ihr grobe Fahrlässigkeit vor und zahlte nur die Hälfte des Schadens. Das Landgericht teilte diese Einschätzung. Die Richter ließen insbesondere das Argument der Klägerin nicht gelten, sie habe keinen bewussten Rotlichtverstoß begangen, da sie die Ampel gar nicht habe sehen können. Sie hätte in diesem Fall nicht auf die Kreuzung fahren dürfen. Landgericht Münster, Az.: 15 O 141/09



