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Airline-Insolvenzschutz für Reisende
Die ERV (Europäische Reiseversicherung AG), ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, hat im vergangenen Jahr eine überproportionale Nachfrage nach ticketsafe - ihrer Spezialabsicherung gegen Airline-Insolvenz - verzeichnet.Viermal mehr Abschlüsse als im Vorjahr registrierte der Marktführer im Bereich Reiseschutz in 2009. „Wir führen diesen starken Anstieg nicht zuletzt auf die wachsende Zahl von Airline-Pleiten im vergangenen Jahr zurück. Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Situation besteht auch in diesem Jahr ein latentes Risiko. Deshalb wird bei Flugreisenden auch der Wunsch nach Absicherung weiter steigen“, prognostiziert Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing ERV.
Auch auf politischer Ebene hat man das Problem der Airline-Insolvenz für Flugreisende erkannt: „Durch jüngste Insolvenzfälle wie bei Japan Airlines und Sky Europe wird die Diskussion über die Stärkung des Verbraucherschutzes bei Airline-Insolvenzen auf EU-Ebene weiter angefacht.
Die ERV hat mit dem bereits 2007 eingeführten Produkt ticketsafe den Bedarf an Risikoschutz für Flugreisende frühzeitig erkannt und bietet Flugreisenden umfassende Absicherung ab 5 Euro. Im Fall einer Airline Insolvenz wird den Kunden der anteilige Ticketpreis für die Flugleistungen, die infolge der Insolvenz ausfallen, erstattet. Alternativ wird ein neuer Rückflug organisiert und finanziert, wenn die Insolvenz während der Reise eintritt.
Neben dem Airline-Insolvenz-Schutz enthält ticketsafe weitere wichtige Komponenten zur Absicherung von Flugreisen. Im Rahmen des Umsteige-Schutzes werden die Kosten für neue Anschlussflüge bis zu 1.500 Euro erstattet, wenn der ursprünglich gebuchte Anschlussflug nicht erreicht wird, weil der Zubringerflug Verspätung hatte. Können diese erst am darauffolgenden Tag angetreten werden, werden Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis 200 Euro übernommen. Dank des inkludierten Umbuchungs-Schutzes werden bei Umbuchung bis 30 Tagen vor Antritt des Fluges die Mehrkosten bis zu insgesamt 200 Euro erstattet – und das ohne Nachweis eines versicherten Ereignisses.



