5 Jahre LeasePlan Verkehrsrechtsberatung

Die anwaltliche Beratung im deutschen Verkehrsrecht für LeasePlan Kunden feiert ihren 5. Geburtstag. LeasePlan war der erste Autoleasing- und Fuhrparkmanagement-Anbieter, der Dienstwagenfahrern diesen Zusatzservice angeboten hat. Fahrer profitieren von einer kostenlosen telefonischen Erstberatung binnen 24 Stunden. Diese anwaltliche Sachverhaltsbewertung und Empfehlung verpflichtet nicht zur Übertragung eines Mandats.

Die Fahrerservices kontinuierlich auszubauen, gehört bei LeasePlan zum Geschäft, um die Kundenzufriedenheit zu steigern. „Dienstwagenfahrern besondere Services über das reine Management des Leasingwagens hinaus zu bieten, rückte in den letzten Jahren immer mehr in unseren Fokus“, so Dieter Jacobs, Geschäftsleitung Fuhrparkmanagement bei LeasePlan Deutschland. „Wenn wir ihnen direkt, schnell und unkompliziert helfen, entlasten wir letztendlich auch den Fuhrparkmanager als traditionell ersten Ansprechpartner für Kollegen mit Dienstwagen.“ Für den Service Verkehrsrechtsberatung hat sich LeasePlan Deutschland mit der Kanzlei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte einen erfahrenen Partner an die Seite geholt. „Da in Deutschland nicht nur der Halter eines Fahrzeugs, sondern auch der Fahrer haftet, liegt es auf der Hand, die Fahrer bei einem Anliegen direkt und professionell zu beraten“, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Höfflin.

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, falsches Parken oder zu geringer Sicherheitsabstand – bei Bedarf füllen die Fahrer ein Online-Anfrageformular aus und erklären kurz ihr Anliegen. Dann geht es persönlich und schnell weiter: Innerhalb von 24 Stunden ruft der Anwalt Matthias Höfflin den Fahrer an. „Ich melde mich möglichst umgehend auf eine Anfrage. Zum einen, weil ich weiß, dass sich die Gesprächspartner bei der Erstberatung häufig in einer Ausnahmesituation befinden und schnell etwas wissen wollen. Zum anderen habe ich als Anwalt immer wieder die Möglichkeit, jemanden vor einem schweren Fehler zu bewahren. Oft ist die Frage schon in einem kurzen Telefonat geklärt“, erläutert Höfflin.

Viele Teilnehmer im Straßenverkehr sind sich ihres Fehlverhaltens oft gar nicht bewusst und machen sich beim Bußgeldbescheid lieber erst einmal im Internet schlau. Da droht aber häufig gefährliches Halbwissen. Höfflin erklärt: „Im Gespräch können wir den Anrufern schnell ihre Unsicherheit nehmen und Hilfestellung für die jeweilige Situation geben. Es geht meistens um die Frage, ob es Sinn macht, gegen eine Ordnungswidrigkeit vorzugehen oder nicht. Oft ist die pragmatische Lösung, einfach zu zahlen, die bessere. Wenn aber zum Beispiel der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum steht, hat dies erheblichen Einfluss auf die Mobilität und nicht zuletzt auf den eigenen Job. Hier lohnt sich die Erstberatung vom Experten auf jeden Fall!“

Die Erstberatung ist immer kostenfrei. Droht Fahrverbot oder liegt ein Strafbefehl vor, empfiehlt sich dem Fahrer sogar ein Mandat. Die Beauftragung eines Anwalts wird dann kostenpflichtig. Der Fahrer entscheidet selbst, ob und welchen Anwalt er beauftragt. Gut vorgesorgt hat der, der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat. Quelle: LeasePlan / DMM