Alles offenlegen bei der Einreise nach Neuseeland

Nur die wenigsten Geschäftsreisenden wagen den 30-Stunden-Trip nach Neuseeland. Aber wenn sie es doch tun, dann müssen sie sich an den Flughäfen auf einiges gefasst machen: Denn die Zollbeamte wollen es neuerdings ganz genau wissen und verlangen nicht nur die Herausgabe von elektronischen Geräten, sondern auch deren Freischaltung durch ein Passwort, PIN oder Fingerabdruck.

Die Aufdeckung geheimer Verschlüsselungen erlaubt der aktuell Kraft getretene Customs and Service Act 2018. Bislang konnte zwar die Herausgabe der Geräte verlangt werden, nicht aber die Öffnung einer eventuellen Zugangssperre. Wer das bei der Einreise verweigert, kann mit einer Strafe von 5.000 Neuseeland-Dollar (rund 2.800 Euro) belegt werden – Geräte werden dann einbehalten und forensisch untersucht.

Die gesetzliche Neuregelung schaffe einen Ausgleich zwischen dem Recht auf Privatsphäre und den Pflichten zur Strafverfolgung, versicherte ein Sprecher gegenüber The New Zealand Herald. Die Sicherheitsleute müssen Betroffenen nicht mitteilen, welcher Verdacht ihrer Forderung zugrunde liegt, deswegen könne man diese auch nicht anfechten.

Neuseelands Minister für Zivilverteidigung, Handel und Immigration, Kris Faafoi hält die erweiterten Befugnisse für nötig. Laut dem ehemaligen Journalisten wird das organisierte Verbrechen beim Versuch, illegale Dinge ins Land zu bringen, immer raffinierter. Deswegen sei der Zugriff auf Smartphones und Computer unabdingbar. Bei der Ankunft an den Flughäfen von Auckland, Christchurch und Wellington dürfen die Sicherheitskräfte generell auch in das zu öffnende Reisegepäck blicken. Quelle: Thed New Zealand Herald / DMM