Auto-Beschlagnahme nach Alkoholfahrten

Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen schweren Unfall verursacht, soll sein Fahrzeug künftig verlieren können. Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin müsse das Fahrzeug dann für immer an den Staat abgeben.

Das sollte nach Einschätzung der Juristen auch dann möglich sein, wenn der Täter gar nicht der Halter des Autos ist. Allerdings muss er bereits einmal in den vorangegangen fünf Jahren rechtskräftig wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss verurteilt worden sein.

er Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich zudem klar dafür ausgesprochen, dass Unfallflucht auch bei reinem Sachschaden eine Straftat bleiben soll. Zuletzt hatte es in der Politik Vorschläge gegeben, den Tatbestand zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, wenn bei einem Zusammenstoß keine Personen verletzt werden. Bislang gibt es keine klare Frist für die Wartezeit, wenn ein geschädigter Fahrzeughalter vor Ort nicht angetroffen wird oder ermittelt werden kann. Daher sprach sich der zuständige Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages auch für die Schaffung einer zentralen digitalen Meldestelle aus, über die Unfallverursacher auch nachträglich Angaben zum Unfall machen könnten. In Zeiten des Smartphones ließen sich dort auch Fotos vom Schaden hochladen. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können. Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag / DMM