Böse Überraschung für gestrandete Passagiere

Wegen einer Sicherheitspanne und folgender Teilsperrung des Münchner Airports fielen am 28. Juli etwa 330 Flüge aus. Für Zig Tausende Passagiere folgten mindestens zwei schlimme Tage. Noch verrückter: Wurde ihnen anfangs seitens der Lufthansa gsagt, sie könnten sich mit ihren Schadenersatzansprüchen an den Carrier wenden, will die Lufthansa nun nichts mehr davon wissen. Es soll keinen Anspruch auf eine Entschädigung geben.

Am frühen Samstagmorgen (28. Juli 2018), dem ersten Ferientag in Bayern, wurde das Terminal 2 am Münchner Flughafen komplett geräumt, nachdem eine 40-Jährige um 05.45 Uhr unkontrolliert – als die zuständige Kontrollkraft für einen kurzen Moment Kontakt mit einer anderen Kontrollkraft aufgenommen hatte – durch eine Sicherheitsschleuse in den Sicherheitsbereich geschlüpft und zunächst verschwunden war. Die Räumung löste Chaos im Flugbetrieb aus (DMM berichtete). Stunden- und sogartagelang warteten Fluggäste, 330 Flüge wurden abgesagt, 2.000 gestrandete Passagiere mussten auf Feldbetten die Nacht zum Sonntag verbringen und selbst in der Folgenacht  mussten noch 250 Menschen die Nacht am Flughafen verbringen. Zu allem Übel warteten hunderte Passagiere knapp eine Woche nach dem Chaos noch immer auf ihr Reisegepäck. Ursprünglich waren etwa 20.000 Gepäckstücke am Airport liegengeblieben. Nach der Sicherheitspanne wurden drei Mitarbeiter von ihrer Kontrolltätigkeit entbunden. Insgesamt hatten an jenem Samstag acht MitarbeiterInnen an der Kontrollstelle 11/12 Dienst.  So viel zum Vorfall.

Schlimmer ist die ganze Sache für die Passagiere: Die zurückgehaltenen Fluggäste, allen voran 32.000 Lufthansa-Passagiere, erhalten keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Zunächst hatte die Lufthansa die Betroffenen noch wissen lassen, dass sie ihre finanziellen Forderungen bei der LH geltend machen dürfen. Doch nun heißt es, dass es keine Entschädigung nach den EU-Verordnungen durch die Sperrung des Terminals gibt. Denn für die Sperrung tragen nicht die Lufthansa die Verantwortung, sondern der Flughafenbetreiber. Die Fluggesellschaft gehöre selbst zu den Geschädigten, erklärt eine LH-Sprecherin und fügte hinzu, dass die Fluglinie ihre Schadenersatzansprüche derzeit prüft.

Allerdings ist die Deutsche Lufthansa AG beim Bau und der Inbetriebnahme des Terminals 2 und des Satelliten Teil des Joint Ventures mit der Flughafenbetreibergesellschaft. Allerdings handelt es sich nicht um ein Joint Venture im üblichen Sinne zwischen privaten Unternehmen; denn an der Flughafenbetreibergesellschaft des Münchener Flughafens sind ausschließlich der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland und die Stadt München beteiligt. Insofern kann auch von einem public-private-partnership gesprochen werden. Jedenfalls sagte FMG-Chef Dr. Michael Kerkloh auf der Pressekonferenz nach der Sicherheitspanne,  dass die Geschichte den zweigrößten Airport Deutschlands nach ersten Schätzungen einen Betrag im unteren einstelligen Millionenbereich kosten wird. Eine Lufthansa-Sprecherin verwies im Zusammenhang mit etwaigen Schadenersatzforderungen auf die erheblichen Kosten, um Zehntausende Passagiere umzubuchen, sowie für Hotels, Züge oder Taxis zu bezahlen. Crews mussten aktiviert oder Flugzeuge umdirigiert werden. Hinzu kam ein erheblicher Aufwand, um Koffer nachzusenden. Quelle: FMG / Lufthansa / DMM