Dienstliche E-Bikes steuerlich mit E-Firmenfahrzeugen gleichstellen

Der Zweirad-Industrie-Verband ZIV fordert die Ausweitung der steuerlichen E-Bike-Förderung nach dem Vorbild der kürzlich getroffenen Halbierung der E-Dienstwagenbesteuerung.

Auf Ihrer Kabinettssitzung vom 01. August hat die Bundesregierung beschlossen, die monatliche Besteuerung von Dienstwagen von 1 % des Listenpreises durch den Arbeitnehmer bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auf 0,5 % herabzusetzen (DMM berichtete). Die steuerliche Förderung von Diensträdern - speziell von E-Bikes als umweltfreundlichsten Verkehrsmittel soll nach dem Willen der Bundesregierung von der Neuregelung ausgenommen bleiben.

Aus Sicht des Zweirad-Industrie-Verbandes ZIV sollte die Förderung explizit auch auf Elektrofahrräder ausgedehnt werden. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass E-Bikes als Vorreiter einer neuen klimafreundlichen Mobilität von der Neuregelung nicht profitieren“, so der ZIV. Und der Verband geht sogar noch weiter: Die Umweltbilanz von Fahrrädern- und E-Bikes sei weitaus besser als die von Elektroautos. Darum so der Verband: „Geht es der Bundesregierung also um Klimaschutz und Luftreinhaltung, so sendet sie mit der Neuregelung falsche Signale in Richtung der Arbeitgeber. Das Dienstrad ist eine kostengünstigere und klimafreundlichere Alternative zum Dienstwagen und hilft dabei, das Verkehrsaufkommen durch Pkw auf den Straßen zu entlasten.“ Quelle: ZIV / DMM