Dieselfahrverbote auch in Berlin

Am Dienstag, 09. Oktober 2018, wird das Berliner Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob in der Innenstadt Fahrverbote für Diesel-Autos verhängt werden müssen.

Hintergrund sind die EU-Grenzwerte für Stickoxide, die in Berlin (wie auch in zahllosen anderen deutschen Städten) vielerorts überschritten werden. Die Berliner Verwaltung prüft nach rbb-Recherchen für 20 Straßen Fahrverbote für Diesel-Autos – und hält sie teilweise sogar für "unausweichlich".
Wie rbb24 meldet, wissen die Fachleute für Luftreinhaltung in der Senatsverwaltung nach aufwändigen Prognoserechnungenm dass der gesetzliche NO2-Grenzwert z.B. auf der Leipziger Straße auch im Jahr 2020 abermals überschritten wird, und dies trotz der bisherigen Bemühungen des Senats. Die Leipziger ist dabei als schmutzigste Straße der Hauptstadt nur die Spitze des Eisbergs: Für insgesamt 20 Berliner Straßen prüft die Verwaltung wegen Grenzwert-Überschreitungen derzeit Fahrverbote für schmutzige Dieselautos.
In einem Dokument vom September 2018 heißt es klipp und klar: Fahrverbote seien an einigen dieser 20 Straßen „unausweichlich“. Unter den 20 Straßen – bzw. 30 Streckenabschnitten – für die Fahrverbote drohen könnten, sind wichtige Verkehrsachsen wie die Hermannstraße, der Spandauer Damm, der Mariendorfer Damm oder die Sonnenallee. Auch das Nadelöhr Brückenstraße, auf dem man von Kreuzberg Richtung Mitte gelangt, könnte bald manchem Autofahrer versperrt bleiben. Sogar Straßen außerhalb der Umweltzone wie den Kapweg in Reinickendorf erwägt die Verwaltung, für Diesel-Autos zu sperren. Die Senatsverwaltung nimmt an, dass jedes fünfte betroffene Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung erhalten wird. Wer genau Anrecht darauf haben wird, ist noch offen.

Auf einer interaktiven Karte von rbb24 sind auf folgenden Streckenabschnitten Fahrverbote möglich: Potsdamer Straße, Leipziger Straße, Friedrichstraße, Spandauer Damm, Kaiserdamm, Kapweg, Stromstraße, Kaiser-Friedrich-Straße, Alt-Moabit, Reinhardtstraße, Dorotheenstraße, Behrenstraße, Joachimstaler Straße, Brückenstraße, Oranienstraße, Sonnenallee, Hermannstraße, Tempelhofer Damm, Mariendorfer Damm  und Leonorenstraße.

Im Zusammenhang mit der äußerst unglücklichen Koalitionsbeschluss, Erleichterungen nur für Besitzer von Dieselfahrzeugen in 14 stark betroffenen Städten zu gewähren, müssen aus Sicht des Städtebundes auch Dieselfahrern, die nicht in den betroffenen Städten oder den umliegenden Landkreisen leben und oder arbeiten, die Angebote der Autoindustrie zugänglich gemacht werden; denn auch sie zählen zu den Betrogenen. Darunter fallen viele Firmen mit ihren Fuhrparks, Handwerksbetriebe, Selbstständige u.v.a.m.. Quelle: rbb24 / DMM