DSGVO - Abmahnwelle soll verhindert werden

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag plant, möglichst zügig die teuren DSGVO-Abmahngebühren zu untersagen, meldet Heise online. Unternehmen sollen so aber nur eine Schonfrist bekommen. Wie berichtet, ist nach zwei Jahren Übergangsfrist die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinheitlichen und den Kontrolleuren mehr Macht geben. Zuvor hat es noch einmal jede Menge Verunsicherung gegeben.

Die Unionsfraktion will noch vor der Sommerpause dafür sorgen, dass vorübergehend bei DSGVO-Abmahnungen keine teuren Gebühren mehr verlangt werden können. Demnach will die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag rasch eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die eine teure Abmahnwelle verhindert. "Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden", begründet die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker das Vorhaben. Das dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden.

"Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.

Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen: "Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben." Geplant sei, Abmahngebühren vorübergehend – also beispielsweise für ein Jahr – auszusetzen. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für geldgeile Kanzleien, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Die Gesetzesänderung, die Abmahnwellen Einhalt gebietet, könnte nach den Unionsplänen in den Gesetzestext für die geplante Musterfeststellungsklage eingeführt werden. Der soll am 06. Juli im Bundesrat verabschiedet werden, womit die Aussetzung der DSGVO-Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten könnten.

Dann könnte die Gebühr für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr gefordert werden dürfen, vorgesehen sind derzeit 12 Monate. Dafür ist aber die Kooperation des Koalitionspartners SPD nötig. Dort will man sich den Vorschlag ansehen, erklärte deren rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner der Zeitung. Er begrüße jedenfalls das Ziel der Union. Quelle: heise online / DMM