Fahr- und Fluggastrechte sollen verbessert werden

Die EU-Kommission hat am Mittwoch, 29.11.2023, eine Reihe von Vorschlägen angenommen, die darauf abzielen, die Erfahrungen von Fluggästen und Reisenden zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Die neuen Vorschriften werden auf den Erfahrungen aufbauen, die u.a. aus der COVID-19-Krise und dem Konkurs des Reisekonzerns Thomas Cook im Jahr 2019 gewonnen wurden, die sowohl für die Reisenden als auch für den Reisemarkt erhebliche Auswirkungen hatten.

Die Vorschläge werden insbesondere die Regeln für die Erstattung bei der Buchung von Flügen oder multimodalen Reisen über einen Vermittler klären, damit die Reisenden besser vor Annullierungen geschützt sind. Sie werden auch für eine reibungslosere Reise sorgen, insbesondere bei Reisen, bei denen verschiedene Reisedienstleistungen oder Verkehrsträger in Anspruch genommen werden, und sicherstellen, dass die Fluggäste Zugang zu direkter Unterstützung und verbesserten Echtzeit-Informationen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen, haben. Besonderes Augenmerk wird auf die Bedürfnisse von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelegt, um den Wechsel zwischen den Verkehrsträgern zu erleichtern und bei Bedarf die Qualität der Hilfe zu verbessern.

Die aktuell angenommenen Vorschläge konzentrieren sich auf 3 Aspekte:
1. Stärkere Fahrgastrechte
Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busreisende genießen bereits einen weltweit anerkannten Schutz durch die EU-Fahrgastrechte. Sie haben z. B. Anspruch auf anderweitige Beförderung, Erstattung, Entschädigung und/oder Unterstützung (je nach den Umständen), wenn ihre Reise unterbrochen wird. Dennoch weisen die heutigen Vorschriften noch einige Lücken auf, und Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung verhindern, dass die Fahrgäste in den vollen Genuss dieser Rechte kommen. Der Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnungen über Fluggastrechte geht auf diese Problembereiche ein, indem er die Durchsetzungsmechanismen stärkt und Regeln für Fluggäste einführt, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht haben, einschließlich der Erstattung. Der Vorschlag zu den Fahrgastrechten im Zusammenhang mit multimodalen Reisen enthält außerdem erstmals neue Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die verschiedene Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Flugzeug auf einer Reise benutzen. Die Fahrgäste werden vor und während solcher Reisen bessere Informationsrechte genießen, auch in Bezug auf die Mindestumsteigezeiten zwischen verschiedenen Verkehrsdiensten. Außerdem haben sie, wenn sie die multimodale Reise im Rahmen eines Beförderungsvertrags gebucht haben, Anspruch auf Unterstützung durch den Beförderer, wenn sie Anschlüsse verpassen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Bedürfnissen von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gewidmet. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Reise von einem Verkehrsträger auf einen anderen umsteigen, werden von den Beförderern und Terminalbetreibern an den Anschlusspunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags reisen oder wenn sie über multimodale Passagierknotenpunkte reisen. Wenn eine Fluggesellschaft einen behinderten Fluggast oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität dazu verpflichtet, in Begleitung zu reisen, weil der Fluggast Hilfe benötigt, um die Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt zu erfüllen (z. B. um den Sicherheitsgurt anzulegen), ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Begleitperson kostenlos zu befördern und ihr, wenn möglich, einen Sitzplatz neben dem Fluggast zuzuweisen, den sie unterstützt. Dieses Recht besteht bereits bei Reisen mit der Bahn, dem Schiff oder dem Bus. 

2. Schutz von Pauschalreisenden
Mit der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 wird der Schutz von Pauschalreisenden in Zukunft wirksamer sein, insbesondere in Krisensituationen, wobei die Lehren aus der Covid19-Pandemie gezogen werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die Rechte der Reisenden gestärkt und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pauschalreiseveranstalter klarer definiert.
Einige der neuen Regeln betreffen:
• Bei den Erstattungen gibt es eine Kette von Leistungserbringern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden. Die Reisenden haben weiterhin Anspruch auf eine Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass die Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, das Recht auf eine Erstattung durch die Leistungserbringer innerhalb von 7 Tagen haben werden. Die Tatsache, dass sie ihre Erstattung innerhalb einer Woche erhalten, ermöglicht es ihnen wiederum, ihren Kunden die Erstattung innerhalb von insgesamt zwei Wochen zu gewähren.
• Die von den Reisenden geleisteten Anzahlungen für Pauschalreisen dürfen 25 % des Pauschalreisepreises nicht übersteigen, es sei denn, den Veranstaltern entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen, z. B. weil sie den vollen Ticketpreis im Voraus an die Fluggesellschaft zahlen müssen. Die Veranstalter dürfen die Gesamtzahlung nicht früher als 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise verlangen.
• Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, werden eindeutig darüber informiert, dass sie auf eine Rückerstattung bestehen können, und sie werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen. Derartige Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Darüber hinaus werden Gutscheine und Erstattungsansprüche durch den Insolvenzschutz abgedeckt.
• Klarere Informationen: Die Urlauber erhalten klare Informationen darüber, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, wer bei Problemen haftet und welche Rechte sie als Pauschalreisende haben.

3. Bessere multimodale Reiseinformationsdienste und die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums
Multimodalität, d. h. die Kombination von Verkehrsträgern, kann die Gesamtemissionen des Verkehrs verringern, indem sie den Reisenden die Möglichkeit gibt, den effizientesten und nachhaltigsten Verkehrsträger zu wählen. Die Überarbeitung der delegierten Verordnung über den EU-weiten multimodalen Reiseinformationsdienst (MMTIS) wird es den Fahrgästen erleichtern, über Reiseinformationsdienste Echtzeitinformationen über verschiedene Verkehrsträger zu finden und während ihrer Reise auf aktuelle Informationen zuzugreifen, z. B. über Verspätungen und Zugausfälle. Es werden auch neue Arten von Informationen verfügbar sein, z. B. darüber, ob Fahrräder in einem Zug mitgenommen werden können, und über die Zugänglichkeit, auch für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

Im Einklang mit der europäischen Datenstrategie und unterstützt durch das Programm "Digitales Europa" wird die ebenfalls heute angenommene Initiative für einen gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum (EMDS) den Zugang, die Zusammenführung und die gemeinsame Nutzung von Daten aus bestehenden und künftigen Verkehrs- und Mobilitätsdatenquellen erleichtern. Er wird den Zugang zu und die gemeinsame Nutzung von Echtzeitdaten ermöglichen, so dass die Reisenden über die Verkehrslage und die Verkehrsbedingungen auf dem Laufenden bleiben und ihre Reisen besser planen können. Außerdem wird es öffentlichen und privaten Akteuren die Möglichkeit geben, innovative Verkehrsdienste zu entwickeln und eine datengestützte Verkehrspolitik zu betreiben.

Hintergrund. Etwa 13 Mrd. Passagiere, die jedes Jahr in der EU mit dem Flugzeug, dem Zug, dem Reisebus, dem Bus oder der Fähre reisen, fallen unter die EU-Passagierrechte, und viele weitere nutzen auch den Nahverkehr. Diese Zahl wird voraussichtlich bis 2030 auf 15 Mrd. und, wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, bis 2050 auf fast 20 Mrd. ansteigen. Die EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität ist der Fahrplan der Kommission zur Bewältigung des grünen und digitalen Wandels. Beide gehen Hand in Hand, da die Digitalisierung die Effizienz und Flexibilität erhöht, was wiederum die Verkehrsemissionen reduziert. In der Strategie wird dargelegt, wie die Verkehrsemissionen bis 2050 um 90 % gesenkt werden können, und es werden wichtige Etappenziele festgelegt, wie z. B. die Einführung der automatisierten Mobilität in großem Maßstab bis 2030. Quelle: EU / DMM