Flixtrain gewinnt gegen die DB

Aufgrund von "irreführenden Filteroptionen" muss die Deutsche Bahn an die „Flixtrain GmbH" (Teil von Flixmobility) Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe zahlen. So lautet ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg.

Wie DMM bereits meldete, hatte Flix-Geschäftsführer André Schwämmlein (42) im Sommer 2018 verkündet, Klage wegen der "lückenhaften" Darstellung der Flixtrain-Züge in der DB-App und auf bahn.de einzureichen. Betroffen war die damalige Gestaltung der Verbindungssuche mit der voreingestellten Filteroption "Schnelle Verbindungen bevorzugen". Dort seien lediglich die schnellsten Verbindungen mit IC- und ICE-Zügen der Deutschen Bahn aufgeführt worden und nicht die der Fernverkehrskonkurrenz.

Damit sei der Wettbewerb auf den ebenfalls von Flixtrain befahrenen Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln "gezielt behindert worden", wie nun aus dem Urteil vom 01. Dezember 2023 hervorgeht. Die Richter untersagten DB-Vertrieb, Filteroptionen zu verwenden, durch die solche "irreführenden Suchergebnisse" angezeigt werden würden. 

Laut Bahn ist die vom Gericht beanstandete Suchmaske seit 2019 nicht mehr aktiv und habe keinerlei Relevanz für die aktuelle Reiseauskunft.
Um die Schadensumme zu beziffern, muss die Deutsche Bahn nach Angaben des Gerichts nun Auskünfte über die Buchungen auf den von Flixtrain bedienten Strecken und Teilstrecken von April 2017 bis Januar 2019 geben. 

Die Deutsche Bahn kann gegen das Urteil Berufung einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.  LG Hamburg / DMM