Hotel kündigt Rezeptionist wegen 40 Cent Stromkosten

Während in Deutschland nicht selten unfähige Firmenlenker/Manager für Milliardenschäden, für Insolvenzen und den Niedergang von Unternehmen, für Existenzsorgen oft Tausender Entlassener verantwortlich sind, werden sie für ihre Misswirtschaft in den allerseltensten Fällen zur Verantwortung gezogen. Im Gegenteil, sie werden auch noch mit einem goldenen Handschlag verabschiedet. Die Kleinen aber hängt man. Mach diesem Motto wird in aller Regel an den deutschen Gerichten verfahren. Das beweist ein Fall, der am Dienstag, 19. Dezember vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden soll.

Ein Rezeptionist eines Hotels muss um seinen Arbeitsplatz und seine Existenz kämpfen, weil er sein privates Hybridauto an einer Firmensteckdose aufgeladen hat. Dabei geht es um 40 Cent Stromkosten. Der Arbeitgeber hatte ihm fristlos gekündigt, als er davon Wind bekam. Der Angestellte ging in Berufung. Am Dienstag, 19.12.2023, wird das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (LAG) den Fall verhandeln. Ein Hinweis unserer Redaktion: Bei uns in den USA würde der Hotelmanager rausgeworfen, der sich seinen Angestellten gegenüber derart benimmt! .

Der Kläger im Berufungsverfahren war als Rezeptionist in einem Beherbergungsbetrieb tätig und regelmäßig in der Spätschicht eingesetzt. Er hatte am 12.01.2022 sein Hybridauto an einer 220 Volt Steckdose im Flur des Seminartraktes aufgeladen. In der Hausordnung hieß es, dass das Aufladen von Akkus für Elektromotoren in den Räumen der beklagten Arbeitgeberin aus Sicherheitsgrüdnen untersagt ist. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 14.01.2022 fristlos. 

Hiergegen wendet der Kläger sich mit seiner Kündigungsschutzklage. Er hat behauptet, dass er sein Auto am 12.01.2022 nur für wenige Minuten aufgeladen habe. Es sei an diesem Tag zu einem unerwarteten und nicht nachvollziehbaren Leistungsabfall seines Fahrzeug-Akkus gekommen. Er habe nur seine Heimfahrt sicherstellen wollen. Es sei außerdem tatsächlich geduldet gewesen, dass Mitarbeitende der Beklagten Akkus privater Sachen, wie z.B. Handys, Tablets, E-Bikes, E-Roller, Bluetooth-Lautsprecher oder Ventilatoren im Betrieb laden.

Das Hotelunternehmen wiederum behauptet, dass der Angestellte sein Auto nicht nur am 12.01.2022, sondern mehrfach, ca. zehnmal, bei ihr aufgeladen habe. Am 12.01.2022 habe der Kläger sein Auto für mindestens 20 Minuten geladen und Strom im Wert von 0,4076 Euro entwendet. Zwar sei der finanzielle Schaden minimal. Es liege aber ein erheblicher Vertrauensverlust vor. Die vom Kläger behauptete betriebliche Duldung des Ladens privater Geräte bestehe nicht. 

Das Arbeitsgericht in Duisburg hatte der Klage stattgegeben. Es ist nach Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass der Kläger sein Fahrzeug ca. fünf bis sechsmal geladen habe. Dies stelle an sich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Im konkreten Fall sei bei Abwägung der beiderseitigen Interessen indes eine Abmahnung ausreichend gewesen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Beklagte zumindest das Laden von Handys geduldet habe. Auch wenn es sich bei dem Laden des Hybridautos um ein "größeres" elektronisches Gerät handele, genüge hier zunächst eine Abmahnung.    

Mit der Berufung begehrt der Beklagte weiterhin die Abweisung der Kündigungsschutzklage. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 8 Sa 244/23
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 10.03.2023 - 5 Ca 138/22 Quelle: justiz nrw / DMM