München nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier

Die Stadt München nimmt Airnbnb, den Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften, wegen mutmaßlicher Zweckentfremdung von Wohnraum ins Visier. Das Sozialreferat der Stadt fordert härtere Gesetze, damit auch die Werbung und das Anbieten von zweckentfremdeten Wohnungen als illegal gelten.

Hintergrund ist der exorbitant knappe und vollkommen überteuerte Wohnraum in München.  Im Rathaus der bayerischen Metropole heißt es, dass Betreiber von Plattformen und Vermittler gezwungen werden sollen, Angebote auf den Seiten zu löschen, wenn es sich um zweckentfremdete Wohnungen handelt. 2017 gab es laut Sozialreferat der Stadtverwaltung  bei knapp 1.000 Wohnungen einen begründeten Anfangsverdacht der Zweckentfremdung, meldet die Süddeutsche Zeitung.

Airbnb ließ wissen, seine Nutzer aktiv über die rechtlichen Bestimmungen einer zeitweisen Vermietung von Wohnraum in München zu informieren. Mehr als 230.000 private und geschäftliche Besucher Münchens hatten nach Unternehmensangaben 2017 über die Plattform eine Unterkunft in der Stadt gefunden. 2017 zog die Stadt 92 Mal erfolgreich gegen Eigentümer vor Gericht, 2016 waren es lediglich 22 Verfahren. Insgesamt verlangte die Stadt im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 851.110 Euro von Eigentümern.

Auch in der bayerischen Landeshauptstadt verlangen die. Finanzbehörden die Namen aller Airbnb-Vermieter, um zu prüfen, ob die ihre Einnahmen aus Airnbbnb-Vermietungen korrekt versteuert haben. 2017 forderten die deutschen Steuerbehörden vom Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften Einsicht in die Liste ihrer deutschen Anbieter. Diese Listen sollten die Finanzämter dann mit den Steuererklärungen der Betroffenen abgleichen um zu sehen, ob die ihre Mieterträge auch sauber versteuert haben. Auf die Mieterträge wird, bis auf einen geringen Freibetrag, Einkommensteuer fällig. Weil es sich außerdem wohl um eine sogenannte Vermietung zu Ferienzwecken handelt, fällt grundsätzlich auch Umsatzsteuer an. Weil die meisten Vermieter wohl nicht über die Kleinunternehmer-Grenze von 17.500 Euro Umsatz pro Jahr kommen, müssten sie zwar keine Umsatzsteuer zahlen - gemeldet werden müssten die Mieteinnahmen aber trotzdem. Quelle: SZ / DMM