Nächste Airline-Pleite: Cobalt Air

Die zypriotische Lowcost-Fluggesellschaft Cobalt Air bleibt ab sofort am Boden. Dies kündigte sie auf ihrer Website (https://cobalt.aero/) an. Passagiere, die Tickets gekauft und noch nicht abgeflogen haben, brauchen sich nicht mehr an die Flughäfen zu begeben, zumal dort auch kein Cobalt-Personal mehr anzutreffen sein wird. Für Ticketpreis-Refunds solle man sich an die Reisebüros oder Kreditkartenunternehmen“ wenden. Tipps, was Betroffene zu tun haben.

Seit 17.Oktober ist auch die zypriotische Cobalt Air pleite. Foto P.S.

Inzwischen hat die zypriotische Regierung allerdings angekündigt, dass sie für Rückführungen von Touristen aus Zypern in ihr Heimatland aufkommen will. Cobalt war der Nachfolger des nationalen Carrier Cyprus Airways, der 2015 unterging. Cobalt’s Wachstum war schnell: zuletzt bediente Cobalt Air 23 Destinationen. Eines der großen Probleme für Reiseveranstalter: Es gab keinerlei Vorinformationen. Hart betroffen sein soll Hotelplan Suisse: Der Schweizer TO hat einen Direktvertrag mit Cobalt Air. Drei Mal pro Woche (Mo/Fr/So) flogen Hotelplan-Suisse-Kunden diesen Sommer mit Cobalt Air ab Zürich nach Larnaca, einmal (So) ab Genf, wobei es sich nicht nur um Vollcharter handelte.

Cobalt Air soll angeblich nur noch 15 Mio. US-Dollar in Cash. Der Fluglinie, die 200 Beschäftigte zählt, gehört keines der sechs Flugzeuge (zwei A 319 (144 Sitze) und vier A 320 (156 Sitze)), alle sind bei einer US-Firms geleast. Anfang Oktober durften zwei der Maschinen schon nicht mehr sdtarten, weil Cobalt Air die Leasingraten nicht bezahlte. 2017 meldete die Fluglinie einen Verlust, im Mai 2018 war CEO Andrew Madar entlassen worden. Cobalt Air suchte schon seit Längerem nach einem Investor; Gespräche aber sollen gescheitert sein.

Die Ankündigung der Pleite kam am Mittwoch, 17. Oktober 2018 abends ohne Vorwarnung. Auf der Website heißt es: "Cobalt regrets to announce that it will be cancelling all Flights as of 23:50pm on October 17, 2018 due to indefinite suspension of Cobalt’s operations. As a result, future flights or services provided by Cobalt will be cancelled and will no longer operate. Passengers who have un-flown tickets are instructed not to go to Larnaca Airport or any departure airport tomorrow, 18 October 2018 as no Cobalt flights will operate and no Cobalt staff will be present. For refunds, please contact your credit card provider or Travel Agent. We sincerely apologise once again and would like to thank our very loyal customers for their support over the last two years of Cobalt operations."

Noch ist nicht bekannt, wie viele Passagiere von diesem neuerlichen Airline-Grounding betroffen sind. Am Donnerstag, 18. Oktober 2018) folgte die formelle Insolvenzerklärung.

Hauptaktionär von Cobalt Air ist die Firma AJ Cyprus mit 49 % der Anteile. AJ Cyprus wiederum ist im Besitz der chinesischen Avic Joy Air. Gerüchten zufolge lag ein Grund für das Grounding auch darin, dass erwartete Geldflüsse aus China ausgeblieben sein sollen. Dies, weil die Regierung in Peking der „wilden Beteiligungspolitik einheimischer Unternehmen“ zunehmend einen Riegel vorschiebt, siehe das Beispiel HNA Group. Zypern wird von zahlreichen ausländischen Airlines angeflogen.

Wichtig zu wissen für Betroffene: Die EU-Entschädigungsrichtlinie EC 261/2004 nimmt Insolvenzen ausdrücklich von den entschädigungspflichtigen Ereignissen bei einer Flugreise aus. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, denn laut Analyse der Europäischen Kommission sind nur etwa 0,07 Prozent aller Flugreisenden von einem solchen Szenario betroffen. Auch ein spezieller EU-Fonds für Entschädigungen aus insolventen Fluglinien gilt als unwahrscheinlich. Für Flugreisende gibt es dennoch einige Möglichkeiten, zumindest das Geld für bereits bezahlte Tickets zurückzuerhalten. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Büros von Cobalt Air ebenfalls geschlossen wurden. Deshalb ist folgendes Vorgehen empfehlenswert:

  • Falls der Flug mit einer Kreditkarte bezahlt wurde, sollten Sie so schnell wie möglich bei Ihrem Kartenservice Einspruch gegen die Zahlung einlegen. Solange der Betrag bei der Airline noch nicht gutgeschrieben wurde, haben Sie gute Chancen, dass Ihre Karte nicht belastet wird. Wichtig zu wissen: ab Eröffnung der Insolvenz darf die Airline gar keine Zahlungen mehr entgegennehmen. 
  • Prüfen Sie eventuell vorhandene oder mit dem Flug abgeschlossene Reiseversicherungen. In manchen Fällen decken solche Versicherungen auch Airline-Insolvenzen ab.
  • Etwa 80 % aller Airline-Umsätze in etwa 150 Ländern werden über den Billing und Settlement Plan (BSP) der International Air Transport Assosciation (IATA) gebucht. Die IATA ist der internationale Dachverband der Fluggesellschaften und betreibt mit BSA das am weitesten verbreitete System zur Abwicklung von Ticketverkäufen. Die IATA hat bei Insolvenzen erstens die Möglichkeit, eventuell hinterlegte Guthaben der Airline für eine Rückerstattung zu verwenden. Sie kann aber auch selbst gegenüber dem Insolvenzverwalter Ansprüche anmelden. Fragen Sie Ihren Ticketverkäufer, ob er zugelassener Verkaufsagent der IATA ist und welche Informationen ihm vorliegen. 
  • Schließlich besteht noch die Möglichkeit, sich direkt mit seiner Forderung an den Insolvenzverwalter zu wenden. Den Kontakt erhalten Sie in der Regel beim Verkäufer des Flugtickets (Internet-Plattform, Reisebüro etc.). Der Insolvenzverwalter sammelt alle Forderungen und errechnet anschließend mit dem Insolvenzgericht eine prozentuale Erstattungsquote für alle Gläubiger. In der Regel dauert dieser Weg jedoch sehr lange und Sie werden wahrscheinlich nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. 
  • Wenn der Flug mit einer insolventen Airline Teil einer Pauschalreise ist, sind Sie übrigens wesentlich besser abgesichert, denn Ihr Vertragspartner ist in diesem Fall nicht die insolvente Airline, sondern der Reiseveranstalter. Hier lohnt sich also ein Gespräch mit dem Veranstalter oder einem Fachanwalt. Laut Medienberichten sind über 1.000 Kunden eines Reiseveranstalters in der Schweiz von der aktuellen Pleite betroffen. Hilfe bietet Skycop an. Über die globale Onlineplattform www.skycop.com können Entschädigungsansprüche für ausgefallene, verspätete oder überbuchte Flüge unkompliziert von Passagieren auf der ganzen Welt angemeldet werden.  Quelle: Cobalt Airt / Skycop / DMM