Rechtsmythen rund um den Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall haben es Betroffene oft schwer, besonders, wenn sie selbst verletzt sind: Neben der Genesung müssen sie sich um das beschädigte Fahrzeug kümmern, ihr Privat- und Berufsleben und die Regulierung mit den Versicherungen organisieren. Folglich treffen besonders Geschädigte falsche Entscheidungen oder schätzen aufgrund von Mythen die Rechtslage falsch ein.

Gegen die Versicherung hat man keine Chance. Lehnt die gegnerische Versicherung die Regulierung des Schadens ab, geben viele vorschnell auf, da man sowieso keine Chance hätte. Betroffene sollten wissen, dass Versicherungen den Fall nicht objektiv betrachten, sondern aus einer eigennützigen Perspektive: Es wird gespart, gekürzt und geknausert und dabei oft ohne rechtliche Grundlage oder unter Berufung auf Einzelfallentscheidungen. Oft bieten Versicherungen Geschädigten scheinbar großzügige Vergleichsangebote an, die aber nachträgliche Schadensentwicklungen vollkommen ausschließen. Hier sollten Betroffene anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Vergleichsangebote der Versicherung anwaltlich überprüfen lassen.

Der Anwalt kostet mehr, als er einbringt. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass die gegnerische Versicherung die gesetzlichen Anwaltskosten vollständig erstatten muss, wenn der Gegner den Unfall allein verschuldet hat. Aber auch bei einer Teilschuld muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwalts entsprechend der Quote regulieren. In diesen Fällen zahlt sich ein Anwalt aus: Oft sind sich Betroffene nicht im Klaren darüber, welche Schadensersatzansprüche, wie zum Beispiel der Haushaltsführungsschaden der verletzten Hausfrau, in welcher Höhe ihnen zustehen bzw. zu berechnen sind.

Die gegnerische Versicherung muss alles bezahlen. Ein Verkehrsunfall ist für die beteiligten Abschleppunternehmer und Werkstätten ein lukratives Geschäft: Oft werden den Betroffenen Mietverträge für Leihautos zum Abschluss angeboten, die weit überteuert sind, mit dem freilich nur mündlichen Versprechen, die gegnerische Versicherung müsse diese Kosten erstatten. Dasselbe gilt auch beispielsweise für Abschleppkosten in weiter entfernte Werkstätten. Hier ist höchste Vorsicht geboten, wenn man vermeiden möchte, am Ende auf Kosten sitzen zu bleiben, obwohl man den Unfall nicht verschuldet hat. In Zweifel sollte man sich vorher bei der gegnerischen Versicherung die Übernahme der jeweiligen Kosten bestätigen lassen oder zumindest sich anwaltlich beraten lassen.

Wer auffährt, hat stets Schuld. Zwar hat in den meisten Fällen derjenige, der auf einen anderen auffährt, auch den Unfall verschuldet, da zum Beispiel die Geschwindigkeit überhöht oder der Abstand zu klein war. Allerdings ist das nicht die Regel: Der Klassiker ist der Nebenspurfahrer, der sich in die Lücke „quetscht“ und dann bremsen muss. In diesem Fall hat der Vordermann den Unfall verursacht und allein verschuldet. Aber auch für sonstiges abruptes Bremsen des Vordermannes, ohne dass hierfür ein Grund bestand, zum Beispiel, weil er den Hintermann maßregeln wollte, haftet der Vordermann und nicht der Auffahrende. Zudem ist ein solches Fahrverhalten als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Die Polizei ist nicht nötig. Sind bei einem Unfall sämtliche Betroffenen anwesend, können sich diese auch ohne Polizei einigen. Doch ist bei einen solchen Vorgehen höchste Vorsicht angebracht: Kommt es danach doch zum Streit, kann der Unfallhergang selten nachgewiesen werden. Denn die Polizei protokolliert den Unfall und nimmt die Adressen potenzieller Zeugen auf. Zuletzt besteht bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen für die Vertragspartner auch die Pflicht, bei Verkehrsunfällen stets die Polizei zu rufen. Vor diesem Hintergrund sollte man stets die Polizei rufen, um späteren Ärger zu vermeiden. Quelle: RA Marc Faoual, Berger & Faoual Rechtsanwälte, www.anwalt.de / DMM